Rechtsprechung
   LG Darmstadt, 03.02.2005 - 2 O 193/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,20312
LG Darmstadt, 03.02.2005 - 2 O 193/04 (https://dejure.org/2005,20312)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 03.02.2005 - 2 O 193/04 (https://dejure.org/2005,20312)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 03. Februar 2005 - 2 O 193/04 (https://dejure.org/2005,20312)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,20312) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gefahrerhöhung durch unterlassene Sicherungsmaßnahmen des Versicherten; Pflicht zur Beseitigung des Eindruckes der Verwahrlosung des Gebäudes durch den Versicherungsnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 23 § 25 § 27 § 28
    Gefahrerfüllung in der Feuerversicherung durch Leerstand und Verwahrlosung eines Wohngebäudes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG München I, 18.02.2003 - 33 O 8439/02

    Leo Kirch hat Anspruch gegen Deutsche Bank wegen kreditschädigender Äußerungen

    Auszug aus LG Darmstadt, 03.02.2005 - 2 O 193/04
    Bei einem nur teilweise bezifferbaren materiellen Ersatzanspruch ist eine Feststellungsklage immer zulässig, es sei denn, der Eintritt eines künftigen, weiteren Schadens ist gänzlich unwahrscheinlich (vgl. BGH, NJW 2003, 1046, 1052).
  • OLG Hamm, 18.09.1985 - 20 U 26/85

    Versicherungswert eines Mietshauses; Absenkung; Bewohnbarkeit; Vermietung

    Auszug aus LG Darmstadt, 03.02.2005 - 2 O 193/04
    Hierfür wären regelmäßige Kontrollen durch den Kläger erforderlich gewesen (vgl. OLG Hamm, VersR 1987, 397, 398).
  • OLG Frankfurt, 16.02.2009 - 12 U 233/07

    Wohngebäude-/Feuerversicherung: Leistungsfreiheit bei Brand in einem leer

    Der Kläger stützt seinen Klageanspruch auf die im Jahr 2004 bei der Beklagten abgeschlossene Feuerversicherung, zuvor bestand ausweislich der Beiakte 2 O 193/04 LG Darmstadt seit dem 01.01.1956 eine Feuerversicherung bei der Hessischen Brandversicherungskammer, welche später von der ... Y-versicherung übernommen wurde.

    Angesichts der Tatsache, dass das Wohnhaus seit Jahren nicht mehr über eine Eingangstür verfügte und auch im Erdgeschoss ausweislich der in dem Rechtsstreit 2 O 193/04 vorgelegten Lichtbilder Bl.91, 92 der Beiakte mehrere Fensteröffnungen offenstanden, stellte ein Bauzaun keine geeignete Sicherungsmaßnahme dar, um den Zutritt durch Unbefugte zu verhindern.

    Aus der als Anlage B1 zur Klageerwiderung in dem Rechtsstreit 2 O 193/04 vorgelegten Verhandlungsniederschrift der Y-versicherung (Bl.25 f. d. Beiakte) folgt allerdings, dass dem Kläger bekannt war, dass es auch im Wohngebäude schon zu erheblichen Vandalismusschäden gekommen war.

    Hinzu kommt, dass das Gebäude aufgrund des in dem Zimmern herumliegenden Gerümpels, welches sowohl auf dem im vorliegenden Rechtsstreit vom Kläger eingereichten Lichtbild 5 als auch auf den im Verfahren 2 O 193/04 Lichtbildern Bl.76-78 d.A. abgelichtet ist, für jedermann sofort als unbewohnt erkennbar war und dieses zudem die Brandgefahr erheblich erhöhte.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht